Vertriebsrecht
Ohne Vertrieb kein Erfolg. Wir beraten für unsere Mandanten die gesamte „Vertriebsstrecke“, gleichgültig ob Direktvertrieb oder Vertriebssystem. Zu unserem Tätigkeitbereich im Vertriebsrecht gehört die Überprüfung von Internetauftritten, die Ausgestaltung von Kaufverträgen, Leistungsbeschreibungen und AGB sowie die Prüfung der vertriebsbegleitenden Werbung.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Errichtung europaweiter selektiver Vertriebssysteme, Handelsvertreter- und Franchisesysteme. Wir beraten bei deren Umgestaltung und Abwicklung von Vertriebsverträgen, insbesondere mit Handelsvertreterausgleich.