Kartellrecht
In unserer Praxis ist das deutsche und europäische Kartellrecht nicht nur ein die sektorspezifische TK-Regulierung ergänzendes Instrument. So haben wir für einen unserer Mandanten die Aufhebung eines vom Bundeskartellamt bereits freigegebenen Zusammenschluss durch das OLG Düsseldorf erwirkt, ein bislang einzigartiger Vorgang. Daneben verfügen wir über reichhaltige Praxiserfahrung mit großvolumigen Kartell-Schadensersatzprozessen.
Wir beraten insbesondere in der TK- und IT-Branche Unternehmen zu Fragen des Kartellverbots, der Missbrauchskontrolle, des Diskriminierungsverbotes sowie umfassend im Vertriebskartellrecht. Wir verfügen über praktische Erfahrung beim Aufbau von europaweiten Vertriebssystemen, der Durchführung von Kartellrechtsprozessen unterschiedlichster Art vor deutschen und europäischen Gerichten.