IT-Recht
Informationstechnologische Sachverhalte im IT-Recht stellen hohe Anforderungen an zivilvertragliche Gestaltung. IT-bezogene Beratung ist ohne ausreichenden technischen Sachverstand zielgerichtet nicht möglich. Im Rechtsstreit vor Gericht ist das Verstehen des technischen Sachverhalts Voraussetzung für eine ergebnisorientierte Instruktion des erkennenden Gerichts. Über 20 Jahre Berufserfahrung in technologiegetriebenen Branchen haben uns einen beachtlichen nicht-juristischen Wissensfundus beschert. Diesen setzen wir in unserer laufenden Beratung bei der IT-Vertragsgestaltung, Outsourcing-Projekten und Zivilprozessen ein.