Rundfunk- und Medienrecht
Zu unseren Mandanten auf dem Gebiet Rundfunk- und Medienrecht gehören Kabelnetzbetreiber der Netzebenen 3 und 4, IPTV-Anbieter und Plattformbetreiber. Wir beraten in allen Fragen der Kabelverbreitung, bei der Gestaltung von Einspeise- und Kabelweitersendeverträgen, bei Urheberrechtsfragen gegenüber den Verwertungsgesellschaften sowie im Bereich der Plattformregulierung und Digitalisierung nach dem Rundfunkstaatsvertrag sowie des Landesmediengesetzes. Hierbei betreuen wir gegebenenfalls auch die bei den zuständigen Landesmedienanstalten durchzuführenden Verfahren.