Telekommunikationsrecht
Umfassende Kenntnisse aus 20 Jahren spezialisierter Tätigkeit für die Telekommunikationsbranche zeichnet JUCONOMY Rechtsanwälte im Bereich Telekommunikationsrecht aus. Von den Anfängen des liberalisierten Marktes haben wir praktisch alle Marktentwicklungen mit begleitet und mitgestaltet, von den Anfängen des Call-by-Call und der Preselection, unzähligen Regulierungsverfahren und Vertragsgestaltungen über Netzzugang, Zusammenschaltung und Entgeltfragen bis hin zu einem konvergenten, wettbewerbsorientierten Telekommunikationsmarkt heutigen Zuschnitts.
Wir beraten und vertreten Festnetzbetreiber (Verbindungsnetze, Anschlussnetze) aller marktgängigen Anschlusstechnologien (Kupfer, Koaxial-Kabel, HFC-Netze, Glasfasernetze in allen Ausbaustufen [Ftth, fttb, fttc]) und Übertragungstandards (PSTN, VoIP), Mobilfunkanbieter (Service Provider, MNVOs), Kabelnetzbetreiber, Plattformbetreiber für Rundfunkinhalte (DVB-C, IPTV etc.) und Mehrwertdienste, Kommunalunternehmen sowie Gebietskörperschaften und Branchenverbände. Wir begleiten und unterstützen Infrastrukturausbauvorhaben, insbesondere unter Geltung des DigiNetzG.
Unser umfassender branchenbezogener Ansatz hat uns in die angelagerten Rechtsgebiete geführt, in denen wir gleichermaßen über eine langjährige, reichhaltige Praxiserfahrung verfügen (Kartellrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Rundfunk- und Medienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, IT-Recht, Vertriebsrecht).