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Oktober 2017Newsletter Oktober 2017
Dispositionsbefugnis über die Endleitung?
Wir berichten zusammenfassend über ein Gutachten von Herrn Univ.Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, das von den Telekommunikationsnetzbetreibern M-net (München) und NetCologne (Köln) in das bei der Bundesnetzagentur geführte Verfahren BK3-15-011 (Standardangebot betreffend den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung) Ende September 2017 eingebracht wurde.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Vielleicht haben Sie diese oder ähnliche Formulierungen schon einmal in Internet-Auftritten, z.B. im Impressum gelesen. Was steckt dahinter? Und was bewirkt es?
Zur Wirksamkeit des neuen ZAG bietet Telekom Änderung der F& I-Verträge an
Mit dem neuen ZAG stehen Änderungen im F&I-Vertrag mit der Telekom an, zudem besteht eine eigene Handlungspflicht für zahlreiche TK-Anbieter