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Februar 2017

Newsletter Februar 2017

Umsetzung der Telekommunikations-Transparenzverordnung

Auf Grundlage des mit dem TKG 2012 novellierten § 45n ist die „Ver-ordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikati-onsmarkt (TK-Transparenzverordnung – TKTransparenzV)“ im Bun-desgesetzblatt vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 2977) veröffentlicht worden. Nach § 15 TK-TransparenzV tritt die Verordnung am 01.07.2017 in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat aktuell ein Muster-Produktinformationsblatt veröffentlicht, das die Internetzugangsan-bieter zur Umsetzung des § 1 TKTransparenzV benutzen müssen.

EuGH entscheidet gegen Vorratsdatenspeicherung – deutsche Gerichte und Behörden verlangen den-noch die Umsetzung der §§ 113a ff TKG ab dem 01.07.2017

Der EuGH hat am 21.12.2016 eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung für unwirksam erklärt. Auf Nachfrage erklä-ren BNetzA und BfDI die deutsche Regelung dennoch weiter für an-wendbar. Vor dem VG Köln ist ein TK-Unternehmen mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz nun ebenso gescheitert, wie andere Kläger mit den Eilanträgen vor dem BVerfG. Was bedeutet das für die Umsetzungs-pflicht der TK-Unternehmen – Vorratsdatenspeicherung auf Vorrat?

Infothek von VATM und BUGLAS zur Vorratsdaten-speicherung in der Kanzlei JUCONOMY

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein brandaktuelles Thema für die TK-Branche, insbesondere auch nach dem EuGH-Urteil vom 21.12.2016. VATM und BUGLAS haben hierzu eine Infothek am 13.02.2016 ausgerichtet in den Kanzleiräumen von JUCONOMY Rechtsanwälte.

Neues aus der Wettbewerbsrechtsprechung

Die Jahreswende hat im Bereich des Wettbewerbsrechts einige gewichtige neue Erkenntnisse gebracht. Hierüber wollen wir hier berichten.