Newsletter

Dezember 2017

Newsletter Dezember 2017

Der Preis ist heiß – bevorstehende grundlegende Entscheidungen der BNetzA zu den Entgelten für Mitnutzung und Mitverlegung

Das am 10.11.2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“, abgekürzt auch als „Digi-NetzG“ bezeichnet, hat bezüglich passiver Netzinfrastrukturen gesetzliche Mitnutzungs- und Mitverlegungsansprüche zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen. Viele Regelungen des Gesetzes enthalten ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe. Bei der BNetzA stehen nun grundlegende Klärungen in Bezug auf die konkreten Entgelthöhen für Mitnutzungen und Mitverlegungen bevor.

Mandanten-Workshops zum DigiNetzG: strategische und praktische Lösungen

Veranstaltungen und Seminare, die einen Überblick zu den vielfach noch unbekannten Regelungen des DigiNetzG bieten, werden zunehmend angeboten und haben unzweifelhaft ihre Berechtigung für den Einstieg in die Rechtsmaterie. JUCONOMY Rechtsanwälte richtet sein Beratungsangebot jedoch verstärkt darauf aus, in Mandanten-Workshops (Inhouse am Unternehmenssitz der Mandanten) strategische und praktische Lösungen im Umgang mit den Regelungen des DigiNetzG zu erarbeiten. Aufgrund unserer langjährigen Mandatspraxis stehen hierbei kommunale Unternehmen und Telekommunikationsnetzbetreiber in unserem Beratungsfokus.

BaFin veröffentlicht Merkblatt zum neuen ZAG – praxisgerechte Erleichterungen für TK-Branche

Das neue ZAG tritt zum 13.01.2018 in Kraft und sieht eine Neuregelung insbesondere für die Abrechnung von fremden Forderungen für die TK-Branche vor. Die BaFin hat hierzu nun das Merkblatt zum ZAG aktualisiert. Für die Praxis ergeben sich Erleichterungen, erste Anbieter haben bereits die Umsetzung angekündigt. Gleichwohl bleibt das ZAG ein scharfes Schwert.

Neue Facetten des kartellrechtlichen Preisbindungsverbots

Dass Hersteller bzw. Lieferanten gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie ihre Abnehmer in irgendeiner Weise den Weiterverkaufspreis vorschreiben, sollte zum vertrieblichen Allgemeinwissen gehören. Eine aktuelle BGH-Entscheidung befasst sich mit einer neuen Variante preispolitischer Einflussnahme.

Neues zum Online-Videorekorder

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorekordern beschäftigt seit Jahren in Deutschland sämtliche Instanzen der ordentlichen Ge-richte. Jetzt meldet sich der EuGH zu Wort (Urt. v. 29. November 2017 – C-265/16 – VCAST Limited/RTI SpA).

Wer braucht schon 1000 PS?

In seiner Ansprache auf der gut besuchten Jahresversammlung des BUGLAS e.V. (Bundesverband Glasfaseranschluss) am 6.12.2017 stellte Telekom-Chef Timotheus Höttges die Frage, welches Auto schon 1000 PS brauche und ob heute nicht 250 PS mehr als ausreichend seien. Dieses Bild sollte den Zuhörern verdeutlichen, ob Breitbandanschlüsse mit 1000 Mbit/s (1 Gbit/s) für die nächsten Jahre überhaupt erforderlich oder ob nicht 250 Mbit/s mehr als ausreichend seien.