Newsletter

Mai 2019

Newsletter Mai 2019

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht des Newsletters vom Mai 2019. Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie  auf Download Newsletter Mai 2019

ZAG: Meldung Zahlungsdienst an BAFIN

Wer Zahlungsdienste anbietet, muss diese Tätigkeit nach § 2 Abs. 3 ZAG der BAFIN melden. Nach dem „Merkblatt“ der BaFin zum neuen ZAG müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten diese Meldung nun erstmals bis zum 31.05.2019 abgeben (Folgejahre jeweils zum 30.04.). Hierzu gibt es ein vereinfachtes Verfahren unter Mithilfe des VATM.

Der Streit um die (Kupfer-)„Endleitung“

Die Vectoring-Technologie funktioniert bestens nach dem Highlander-Prinzip: „Es kann nur einen geben“. In einem Wettbewerbsumfeld erzeugt sie gravierende Nutzungskonflikte – dies betrifft sogar die Kupfer-Endleitung. Mit dem Begriff der Endleitung gemeint ist die Kupfer-Inhausverkabelung zwischen dem Abschlusspunkt des Netzbetreibers (APL) meistens im Keller eines Gebäudes und der Anschlussdose in der Wohnung des Endnutzers (TAE). Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Aufriss über die Befassung der Bundesnetzagentur zur Endleitung im Rahmen des Standardangebots über den Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung.

Öffentliche Wifi-Hotspots auf privater Basis

Die Idee eines möglichst flächendeckenden Netzes von Wifi-Hotspots ist nicht neu. Entsprechenden Angeboten von Netzbetreibern hat der BGH jetzt die wettbewerbsrechtliche Tür geöffnet.