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März 2020

Newsletter März 2020

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VG-Köln hebt teilweise Entgeltgenehmigung zu O.5 und Z.19 auf

Seit vielen Jahren beschweren sich Netzbetreiber über die zu hohen Zusammenschaltungsentgelte für die Dienste O.5. und korrespondierend Z.19. Nunmehr hat das VG Köln in mehreren Verfahren die Entgeltgenehmigung im Verhältnis zu den Klägern aufgehoben. JUCONOMY Rechtsanwälte waren Prozessbevollmächtigte von erfolgreichen Klägerinnen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Keine „Regulierungslyrik“: Die Nichtdiskriminierungsempfehlung der EU-Kommission

In den Klageverfahren gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur („BNetzA“) zu den Überlassungsentgelten für die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) vom 1.7.2016 bis 30.06.2019 spielte die Empfehlung der EU-Kommission 2013/466/EU („Nichtdiskriminierungsempfehlung“) eine entscheidende Rolle. Das Verwaltungsgericht Köln hob aufgrund von Klagen der von JUCONOMY Rechtsanwälte vertretenen Netzbetreiber die Entgeltgenehmigung der BNetzA wegen nicht zutreffender Anwendung der Nichtdiskriminierungsempfehlung auf. Der Newsletterbeitrag beleuchtet die tragenden Entscheidungsgründe der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln.

Und immer wieder Einspeiseentgelte

Der jahrelange Streit zwischen Kabelnetzbetreibern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde nach dem Vergleich zwischen ARD/ZDF und den bisherigen Regionalgesellschaften Unitymedia und Vodafone (KDG) in der Berichterstattung als praktisch erledigt dargestellt. Jedenfalls für andere Kabelnetzbetreiber ist dies mitnichten der Fall. Die Auseinandersetzung ist aktueller denn je.