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März 2018

Newsletter März 2018

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht des Newsletters vom März 2018. Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie  auf Download Newsletter als PDF.

Recht und Schutz: Zur Novellierung der Rechts-schutzregelung nach § 35 Abs. 5 Sätze 2 und 3 TKG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber in seinen Beschlüssen vom 22. November 2016 aufgegeben, spätestens bis zum 31. Juli 2018 die Regelungen des § 35 Abs. 5 Sätze 2 und 3 TKG zu novel-lieren. Die bisher verfassungsmäßigen Regelungen sind aufgrund verän-derter tatsächlicher Bedingungen und angesichts veränderter Erkenntnis-lagen verfassungswidrig geworden. Der Beitrag erläutert die Grundzüge der Entscheidung des BVerfG und mögliche Novellierungsansätze.

DS-GVO tritt am 25.05.2018 ohne ePrivacy-VO in Kraft – Rechtsunsicherheit droht!

Die DS-GVO enthält keine spezifischen Regeln für Telekommunikations- und Internetdienste. Deshalb war geplant, dass zum gleichen Zeitpunkt bereichspezifische Datenschutzregeln für diese Dienste durch die neue ePrivacy-VO erlassen werden sollen. Nun sollen die Regeln der DS-GVO ohne die ePrivacy-VO in Kraft treten, da sich deren Erlass verzögert. Rechtsunsicherheit ist die Folge.

OLG München: Ab Neufassung des TMG keine Störerhaftung für offene WLAN-Hotspots mehr – Störerhaftung gilt aber noch für Altfälle

Das OLG München hat nach Presseinformationen mit Urteil v. 15.03.2018 (6 U 1741/17) auf Basis des in diesem Verfahren ergangenen EuGH-Urteils und dem neu gefassten TMG zur sog. „Störerhaftung“ im Fall Mc. Fadden entschieden. Das Urteil beantwortet damit auch die aktuelle Streitfrage, ob die Neufassung von § 8 Abs 3 und Abs. 4 TMG eine solche Störerhaftung ausschließt.

Potztausend! Eine wirksame Werbeeinwilligung

Wer sich bislang auf die Suche begab, um AGB-förmige Werbeeinwilligungen zu finden, die einer gerichtlichen Kontrolle standhielten, konnte ergebnislos viel Zeit verbringen. Das hat sich jetzt geändert. Der BGH hat eine Klausel für wirksam erachtet.