Datenschutzrecht

Die Verarbeitung und Nutzung von Daten unterliegt unzähligen allgemeinen und zum Teil sektorspezifischen Vorgaben aus dem Datenschutzrecht. Wir beraten insbesondere Anbieter von TK- und Telemediendiensten umfassend bei der Ausgestaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowohl hinsichtlich der internen Datenverarbeitung als auch der Datenverwendung für Werbezwecke. Wesentlicher Bestandteil unserer laufenden Beratung ist die Implementierung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.

RA Dr. Peter Schmitz ist durch vielfache Veröffentlichungen (insbesondere auch in Spindler/Schmitz, TMG, 2. A.) sowie Lehr- und Vortragstätigkeit im Bereich des Datenschutzes als fachkundig ausgewiesen. TMG, BDSG und nun DS-GVO und die zukünftige E-Privacy-VO mit höherer Bußgelddrohungen, Informationspflichten, Anzeigepflichten und ggf. Datenschutzfolgenabschätzung: Datenschutz war immer schon wichtiger Bestandteil unserer Rechtsberatung seit rund 20 Jahren, wird aber immer wichtiger und die bestehenden Anforderungen noch komplexer. Wir wollen Sie darin unterstützen, datenschutzkonform zu handeln, aber auch die bestehenden Möglichkeiten optimal zu nutzen. Zudem beraten wir unsere Mandanten seit rund 20 Jahren bei anstehenden „Beratungs- und Kontrollbesuchen“ der Datenschutzaufsichtsbehörden und deren Auskunftsanfragen. Zudem ist das Datenschutzrecht auch wichtiger Bestandteil der Vertragsgestaltung und von Endkunden-AGB, gerade bei TK- und IT-Verträgen.